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Alltagshilfe & Alltagsbegleitung

Unterstützung im Alltag – für Sie und Ihre Angehörigen

Wenn der Alltag plötzlich schwerer wird – durch Alter, Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt – sind wir für Sie oder Ihre hilfebedürftigen Angehörigen da.

Wir unterstützen im Haushalt, bei Terminen und im täglichen Leben, sodass Sie weiterhin in Ihrem gewohnten Umfeld leben können.

  • In vielen Fällen entstehen für Sie keine Kosten
    (ab Pflegegrad 1, Abrechnung über den Entlastungsbetrag)
  • Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrads

Als landesrechtlich anerkanntes Unterstützungsangebot nach §45a SGB XI erfüllen wir alle Voraussetzungen für eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.

Unterstützung im Raum Ulm, Biberach, Laupheim und Umgebung – direkt bei Ihnen zu Hause. Zu allen Standorten

Sie haben Fragen?

Unsere Teamleiterin Anna Moser, systemische Familienberaterin und Alltags­begleiterin, übernimmt jedes Erstgespräch persönlich.

Ihre Ansprechpartnerin

Anna Moser

Alltagshilfe, Haushaltshilfe und Betreuung im Überblick

Unsere Leistungen für Sie

Alltagshilfe, Haushaltshilfe und Betreuung

Unsere Alltagsbegleiter unterstützen Sie zuverlässig bei allem, was im täglichen Leben anfällt. Ob Haushaltshilfe, gemeinsames Kochen oder einfach jemand, der Zeit hat und zuhört – wir sind an Ihrer Seite, wenn Hilfe benötigt wird. Dabei stehen nicht nur die Aufgaben im Vordergrund, sondern vor allem der Mensch. Unser Ziel ist es, dass Sie sich weiterhin wohl und sicher in Ihrem gewohnten Umfeld fühlen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen.

Wohnungs­reinigung

Unterstützung bei der Haushaltsführung

Wäsche­pflege

Bettwäsche wechseln, Wäsche waschen, trocknen und bügeln

Fenster­reinigung

Glasreinigung inklusive Fensterrahmen und -ablagen

Botengänge

Abholung von Rezepten oder Medikamenten, Müllentsorgung

Nahrungs­zubereitung

gemeinsames Kochen, Essens- und Menüplanung

kleine Garten­arbeiten

Blumen gießen und pflegen, Unkraut jäten

Wochen­einkauf

Erledigungen der Einkäufe in Supermärkten, Getränkemärkten und Drogerien
Informationen zu dieser Leistung

Aus versicherungstechnischen Gründen erfolgt der Einkauf ohne Mitnahme der Kunden. Des Weiteren werden keine Besorgungen von Alkohol, Tabak und Cannabis gemacht!

Betreuungs­leistungen

Spaziergänge, Einzelbetreuung, Demenzbetreuung, Gesellschaft und Gesellschaftsspiele
Informationen zu dieser Leistung

direkte Abrechnung mit der Pflegekasse auch über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI möglich

Wir sind gerne für Sie da

Jede Situation ist anders. Deshalb ist uns wichtig, dass Sie sich jederzeit bei uns melden können – ganz unverbindlich und ohne Druck.
Gemeinsam finden wir heraus, welche Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen sinnvoll ist.

Alltagsbegleitung ganz in Ihrer Nähe – von Menschen aus Ihrer Region

Unsere Standorte

Hier sind wir für Sie aktiv

Unsere Alltagsbegleiter sind direkt vor Ort für Sie da. Das bedeutet kurze Wege, feste Ansprechpartner und Unterstützung, die wirklich zu Ihrer Lebenssituation passt. Wir kennen die Region und sind schnell zur Stelle, wenn Hilfe benötigt wird.

Ihr Standort ist nicht dabei?

Wir arbeiten täglich daran, unser Einzugsgebiet zu erweitern. Sprechen Sie uns an! Gerne erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrer individuellen Situation bestehen.

Landkreis Biberach

alle Regionen und Gebiete

Landkreis Sigmaringen

Region Bad Saulgau, Ostrach, Herbertingen, Mengen und Sigmaringen

Alb-Donau-Kreis

Region Dietenheim, Staig, Erbach, Ehingen, Allmendingen, Munderkingen, Blaustein, Dornstadt, Langenau, Ober- und Unterstadion, Illerkirchberg

Stadtkreis Ulm

alle Stadtgebiete

Landkreis Ravensburg

Region Bad Waldsee, Bad Wurzach, Aulendorf

Unser Team ist auf die Regionen verteilt, dies ermöglicht es uns, Sie an jedem Standort bestmöglich unterstützen  zu können.

Was kostet mich die Unterstützung – und was übernimmt die Pflegekasse?

Kosten & Abrechnung
– einfach erklärt

Viele fragen sich, welche Kosten entstehen und wie die Abrechnung funktioniert. In vielen Fällen können unsere Leistungen direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. Die Abrechnung ist dabei mit allen Pflegekassen möglich.

Entstehen für mich oder meine Angehörigen Kosten?

In vielen Fällen entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zur Verfügung. Dieser kann vollständig für unsere Leistungen genutzt werden. Solange dieser Betrag ausreicht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten.

Sollten Sie mehr Unterstützung benötigen, besprechen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Das bedeutet für Sie:

  • keine Rechnungen einreichen
  • kein zusätzlicher Aufwand
  • klare und transparente Abwicklung

Sie müssen sich um nichts kümmern – wir regeln alles für Sie.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat (ab Pflegegrad 1) und ist speziell für Unterstützung im Alltag gedacht.

Das Besondere:

  • der Betrag sammelt sich monatlich an
  • er kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden

So können Sie die Unterstützung flexibel einsetzen – auch wenn Sie sie nicht jeden Monat in Anspruch nehmen.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse, die Ihnen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen. Sie sind ursprünglich dafür gedacht, professionelle Pflegeleistungen – zum Beispiel durch einen Pflegedienst – abzudecken.

Je nach Pflegegrad steht Ihnen dafür ein monatliches Budget zur Verfügung, das direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird.

Diese Leistungen können Sie entweder vollständig für klassische Pflege nutzen oder – teilweise – auch für Unterstützung im Alltag einsetzen.

Was bedeutet die Umwandlung von Pflegesachleistungen?

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag nutzen.

Das bedeutet konkret:

  • Sie erhalten zusätzliches Budget
  • dieses kann für unsere Leistungen eingesetzt werden
  • oft steht dadurch mehr Unterstützung zur Verfügung als über den Entlastungsbetrag allein

Was ist Verhinderungspflege und wie kann ich sie nutzen?

Wenn Ihre reguläre Pflegeperson verhindert ist (z. B. durch Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegekasse zusätzliche Kosten.

Ihnen stehen jährlich:

  • bis zu 1.685 € für Verhinderungspflege
  • zusätzlich bis zu 843 € aus der Kurzzeitpflege
    zur Verfügung.

Diese Beträge können ebenfalls für unsere Leistungen genutzt werden.

Kann ich verschiedene Leistungen kombinieren?

Ja, das ist in vielen Fällen möglich und auch sinnvoll.
Sie können z. B.:

  • Entlastungsbetrag
  • umgewandelte Sachleistungen
  • Verhinderungspflege
    miteinander kombinieren.

So lässt sich die Unterstützung individuell an Ihren Bedarf anpassen.

Was passiert, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Auch dann können Sie sich jederzeit bei uns melden.

Wir:

  • beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten
  • unterstützen Sie bei der Antragstellung
  • begleiten Sie durch den gesamten Prozess

So stellen wir sicher, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Jede Situation ist anders – wir finden gemeinsam heraus, was für Sie passt