Unsere Leistungen
Unterstützungsangebot nach §45a XI SGB
Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen die bestmöglichen Leistungen anbieten und passen diese individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse an.
Unsere Leistungen sollen den Pflegebedürftigen ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Der Paragraph § 45a des Sozialgesetzbuches XI definiert verschiedene Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Betreuer, diese werden von allen Krankenkassen übernommen.
Unsere Leistungen für Sie
Wohnungsreinigung
Unterstützung bei der Haushaltsführung
Wäschepflege
Bettwäsche wechseln, Wäsche waschen, trocknen und bügeln
Fensterreinigung
Glasreinigung inklusive Fensterrahmen und -ablagen
Botengänge
Abholung von Rezepten oder Medikamenten, Müllentsorgung
Nahrungszubereitung
gemeinsames Kochen, Essens- und Menüplanung
kleine Gartenarbeiten
Blumen gießen und pflegen, Unkraut jäten
Wocheneinkauf
Aus versicherungstechnischen Gründen erfolgt der Einkauf ohne Mitnahme der Kunden. Des Weiteren werden keine Besorgungen von Alkohol, Tabak und Cannabis gemacht!
Betreuungsleistungen
direkte Abrechnung mit der Pflegekasse auch über die Verhinderungspflege nach §39 SBG XI möglich
Unsere Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse
Unsere Abrechnung

Gerne übernehmen oder unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Eine Kombination der Abrechnungsverfahren ist möglich, um Ihnen so die bestmögliche und maximale Unterstützung anbieten zu können.Alle Abrechnungsverfahren können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
1) Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 – 5 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zur Verfügung. Dieser sammelt sich monatlich an und kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden.
2) Umwandlung des Sachleistungsanspruchs
Ab Pflegegrad 2 – 5 können Sie bis zu 40% der Pflegesachleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen umwandeln. Die umgewandelte Summe ergibt einen höheren Betrag als das abgezogene Pflegegeld.
3) Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 – 5 steht Ihnen die Verhinderungpflege mit 1685 € jährlich für Betreuungsleistungen zu. Zusätzlich können Sie 843 € aus der Kurzzeitpflege umwandeln und für unsere Dienstleistungen nutzen.
4) Kombibetrag
Ab Pflegegrad 1 können Sie auch eine Kombination aus dem Entlastungsbetrag und der Privatabrechnung in Anspruch nehmen. Somit können wir den passenden Zeitumfang für Sie individuell gestalten.
Ab Pflegegrad 1 – 5 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Verfügung. Dieser sammelt sich monatlich an und kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden.
Ab Pflegegrad 2 – 5 können Sie bis zu 40% der Pflegesachleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen umwandeln. Die umgewandelte Summe ergibt einen höheren Betrag als das abgezogene Pflegegeld.
Ab Pflegegrad 2 – 5 steht Ihnen die Verhinderungpflege mit 1612 € jährlich für Betreuungsleistungen zu. Zusätzlich können Sie 806 € aus der Kurzzeitpflege umwandeln und für unsere Dienstleistungen nutzen.
Ab Pflegegrad 1 können Sie auch eine Kombination aus dem Entlastungsbetrag und der Privatabrechnung in Anspruch nehmen. Somit können wir den passenden Zeitumfang für Sie individuell gestalten.