Alltagshilfe & Alltagsbegleitung
Unterstützung im Alltag – für Sie und Ihre Angehörigen
Wenn der Alltag plötzlich schwerer wird – durch Alter, Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt – sind wir für Sie oder Ihre hilfebedürftigen Angehörigen da.
Wir unterstützen im Haushalt, bei Terminen und im täglichen Leben, sodass Sie weiterhin in Ihrem gewohnten Umfeld leben können.
- In vielen Fällen entstehen für Sie keine Kosten
(ab Pflegegrad 1, Abrechnung über den Entlastungsbetrag) - Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrads
Als landesrechtlich anerkanntes Unterstützungsangebot nach §45a SGB XI erfüllen wir alle Voraussetzungen für eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Unterstützung im Raum Ulm, Biberach, Laupheim und Umgebung – direkt bei Ihnen zu Hause. Zu allen Standorten
Sie haben Fragen?
Unsere Teamleiterin Anna Moser, systemische Familienberaterin und Alltagsbegleiterin, übernimmt jedes Erstgespräch persönlich.
Anna Moser
Alltagshilfe, Haushaltshilfe und Betreuung im Überblick
Unsere Leistungen für Sie
Unsere Alltagsbegleiter unterstützen Sie zuverlässig bei allem, was im täglichen Leben anfällt. Ob Haushaltshilfe, gemeinsames Kochen oder einfach jemand, der Zeit hat und zuhört – wir sind an Ihrer Seite, wenn Hilfe benötigt wird. Dabei stehen nicht nur die Aufgaben im Vordergrund, sondern vor allem der Mensch. Unser Ziel ist es, dass Sie sich weiterhin wohl und sicher in Ihrem gewohnten Umfeld fühlen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen.
Wohnungsreinigung
Unterstützung bei der Haushaltsführung
Wäschepflege
Bettwäsche wechseln, Wäsche waschen, trocknen und bügeln
Fensterreinigung
Glasreinigung inklusive Fensterrahmen und -ablagen
Botengänge
Abholung von Rezepten oder Medikamenten, Müllentsorgung
Nahrungszubereitung
gemeinsames Kochen, Essens- und Menüplanung
kleine Gartenarbeiten
Blumen gießen und pflegen, Unkraut jäten
Wocheneinkauf
Aus versicherungstechnischen Gründen erfolgt der Einkauf ohne Mitnahme der Kunden. Des Weiteren werden keine Besorgungen von Alkohol, Tabak und Cannabis gemacht!
Betreuungsleistungen
direkte Abrechnung mit der Pflegekasse auch über die Verhinderungspflege nach §39 SBG XI möglich
Jede Situation ist anders. Deshalb ist uns wichtig, dass Sie sich jederzeit bei uns melden können – ganz unverbindlich und ohne Druck.
Gemeinsam finden wir heraus, welche Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen sinnvoll ist.
Alltagsbegleitung ganz in Ihrer Nähe – von Menschen aus Ihrer Region
Unsere Standorte
Unsere Alltagsbegleiter sind direkt vor Ort für Sie da. Das bedeutet kurze Wege, feste Ansprechpartner und Unterstützung, die wirklich zu Ihrer Lebenssituation passt. Wir kennen die Region und sind schnell zur Stelle, wenn Hilfe benötigt wird.
Wir arbeiten täglich daran, unser Einzugsgebiet zu erweitern. Sprechen Sie uns an! Gerne erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrer individuellen Situation bestehen.
Landkreis Biberach
alle Regionen und Gebiete
Landkreis Sigmaringen
Region Bad Saulgau, Ostrach, Herbertingen, Mengen und Sigmaringen
Alb-Donau-Kreis
Region Dietenheim, Staig, Erbach, Ehingen, Allmendingen, Munderkingen, Blaustein, Dornstadt, Langenau, Ober- und Unterstadion, Illerkirchberg
Stadtkreis Ulm
alle Stadtgebiete
Landkreis Ravensburg
Region Bad Waldsee, Bad Wurzach, Aulendorf
Unser Team ist auf die Regionen verteilt, dies ermöglicht es uns, Sie an jedem Standort bestmöglich unterstützen zu können.
Unsere Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse
Unsere Abrechnung
Gerne übernehmen oder unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Eine Kombination der Abrechnungsverfahren ist möglich, um Ihnen so die bestmögliche und maximale Unterstützung anbieten zu können.Alle Abrechnungsverfahren können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
1) Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 – 5 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zur Verfügung. Dieser sammelt sich monatlich an und kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden.
2) Umwandlung des Sachleistungsanspruchs
Ab Pflegegrad 2 – 5 können Sie bis zu 40% der Pflegesachleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen umwandeln. Die umgewandelte Summe ergibt einen höheren Betrag als das abgezogene Pflegegeld.
3) Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 – 5 steht Ihnen die Verhinderungpflege mit 1685 € jährlich für Betreuungsleistungen zu. Zusätzlich können Sie 843 € aus der Kurzzeitpflege umwandeln und für unsere Dienstleistungen nutzen.
4) Kombibetrag
Ab Pflegegrad 1 können Sie auch eine Kombination aus dem Entlastungsbetrag und der Privatabrechnung in Anspruch nehmen. Somit können wir den passenden Zeitumfang für Sie individuell gestalten.
Ab Pflegegrad 1 – 5 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Verfügung. Dieser sammelt sich monatlich an und kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden.
Ab Pflegegrad 2 – 5 können Sie bis zu 40% der Pflegesachleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen umwandeln. Die umgewandelte Summe ergibt einen höheren Betrag als das abgezogene Pflegegeld.
Ab Pflegegrad 2 – 5 steht Ihnen die Verhinderungpflege mit 1612 € jährlich für Betreuungsleistungen zu. Zusätzlich können Sie 806 € aus der Kurzzeitpflege umwandeln und für unsere Dienstleistungen nutzen.
Ab Pflegegrad 1 können Sie auch eine Kombination aus dem Entlastungsbetrag und der Privatabrechnung in Anspruch nehmen. Somit können wir den passenden Zeitumfang für Sie individuell gestalten.