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Alltagshilfe & Alltagsbegleitung

Unterstützung im Alltag – für Sie und Ihre Angehörigen

Wenn der Alltag plötzlich schwerer wird – durch Alter, Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt – sind wir für Sie oder Ihre hilfebedürftigen Angehörigen da.

Wir unterstützen im Haushalt, bei Terminen und im täglichen Leben, sodass Sie weiterhin in Ihrem gewohnten Umfeld leben können.

  • In vielen Fällen entstehen für Sie keine Kosten
    (ab Pflegegrad 1, Abrechnung über den Entlastungsbetrag)
  • Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrads

Als landesrechtlich anerkanntes Unterstützungsangebot nach §45a SGB XI erfüllen wir alle Voraussetzungen für eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.

Unterstützung im Raum Ulm, Biberach, Laupheim und Umgebung – direkt bei Ihnen zu Hause. Zu allen Standorten

Sie haben Fragen?

Unsere Teamleiterin Anna Moser, systemische Familienberaterin und Alltags­begleiterin, übernimmt jedes Erstgespräch persönlich.

Ihre Ansprechpartnerin

Anna Moser

Alltagshilfe, Haushaltshilfe und Betreuung im Überblick

Unsere Leistungen für Sie

Alltagshilfe, Haushaltshilfe und Betreuung

Unsere Alltagsbegleiter unterstützen Sie zuverlässig bei allem, was im täglichen Leben anfällt. Ob Haushaltshilfe, gemeinsames Kochen oder einfach jemand, der Zeit hat und zuhört – wir sind an Ihrer Seite, wenn Hilfe benötigt wird. Dabei stehen nicht nur die Aufgaben im Vordergrund, sondern vor allem der Mensch. Unser Ziel ist es, dass Sie sich weiterhin wohl und sicher in Ihrem gewohnten Umfeld fühlen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen.

Wohnungs­reinigung

Unterstützung bei der Haushaltsführung

Wäsche­pflege

Bettwäsche wechseln, Wäsche waschen, trocknen und bügeln

Fenster­reinigung

Glasreinigung inklusive Fensterrahmen und -ablagen

Botengänge

Abholung von Rezepten oder Medikamenten, Müllentsorgung

Nahrungs­zubereitung

gemeinsames Kochen, Essens- und Menüplanung

kleine Garten­arbeiten

Blumen gießen und pflegen, Unkraut jäten

Wochen­einkauf

Erledigungen der Einkäufe in Supermärkten, Getränkemärkten und Drogerien
Informationen zu dieser Leistung

Aus versicherungstechnischen Gründen erfolgt der Einkauf ohne Mitnahme der Kunden. Des Weiteren werden keine Besorgungen von Alkohol, Tabak und Cannabis gemacht!

Betreuungs­leistungen

Spaziergänge, Einzelbetreuung, Demenzbetreuung, Gesellschaft und Gesellschaftsspiele
Informationen zu dieser Leistung

direkte Abrechnung mit der Pflegekasse auch über die Verhinderungspflege nach §39 SBG XI möglich

Wir sind gerne für Sie da

Jede Situation ist anders. Deshalb ist uns wichtig, dass Sie sich jederzeit bei uns melden können – ganz unverbindlich und ohne Druck.
Gemeinsam finden wir heraus, welche Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen sinnvoll ist.

Alltagsbegleitung ganz in Ihrer Nähe – von Menschen aus Ihrer Region

Unsere Standorte

Hier sind wir für Sie aktiv

Unsere Alltagsbegleiter sind direkt vor Ort für Sie da. Das bedeutet kurze Wege, feste Ansprechpartner und Unterstützung, die wirklich zu Ihrer Lebenssituation passt. Wir kennen die Region und sind schnell zur Stelle, wenn Hilfe benötigt wird.

Ihr Standort ist nicht dabei?

Wir arbeiten täglich daran, unser Einzugsgebiet zu erweitern. Sprechen Sie uns an! Gerne erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrer individuellen Situation bestehen.

Landkreis Biberach

alle Regionen und Gebiete

Landkreis Sigmaringen

Region Bad Saulgau, Ostrach, Herbertingen, Mengen und Sigmaringen

Alb-Donau-Kreis

Region Dietenheim, Staig, Erbach, Ehingen, Allmendingen, Munderkingen, Blaustein, Dornstadt, Langenau, Ober- und Unterstadion, Illerkirchberg

Stadtkreis Ulm

alle Stadtgebiete

Landkreis Ravensburg

Region Bad Waldsee, Bad Wurzach, Aulendorf

Unser Team ist auf die Regionen verteilt, dies ermöglicht es uns, Sie an jedem Standort bestmöglich unterstützen  zu können.

Unsere Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse

Für Sie entstehen keine weiteren Kosten

Unsere Abrechnung

Über alle Krankenkassen

Gerne übernehmen oder unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Eine Kombination der Abrechnungsverfahren ist möglich, um Ihnen so die bestmögliche und maximale Unterstützung anbieten zu können.

Alle Abrechnungsverfahren können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

1) Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 – 5 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zur Verfügung. Dieser sammelt sich monatlich an und kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden.

2) Umwandlung des Sachleistungsanspruchs
Ab Pflegegrad 2 – 5 können Sie bis zu 40% der Pflegesachleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen umwandeln. Die umgewandelte Summe ergibt einen höheren Betrag als das abgezogene Pflegegeld.

3) Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 – 5 steht Ihnen die Verhinderungpflege mit 1685 € jährlich für Betreuungsleistungen zu. Zusätzlich können Sie 843 € aus der Kurzzeitpflege umwandeln und für unsere Dienstleistungen nutzen.

4) Kombibetrag
Ab Pflegegrad 1 können Sie auch eine Kombination aus dem Entlastungsbetrag und der Privatabrechnung in Anspruch nehmen. Somit können wir den passenden Zeitumfang für Sie individuell gestalten.

1) Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 – 5 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Verfügung. Dieser sammelt sich monatlich an und kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden.

2) Umwandlung des Sachleistungsanspruchs

Ab Pflegegrad 2 – 5 können Sie bis zu 40% der Pflegesachleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen umwandeln. Die umgewandelte Summe ergibt einen höheren Betrag als das abgezogene Pflegegeld.

3) Verhinderungspflege

Ab Pflegegrad 2 – 5 steht Ihnen die Verhinderungpflege mit 1612 € jährlich für Betreuungsleistungen zu. Zusätzlich können Sie 806 € aus der Kurzzeitpflege umwandeln und für unsere Dienstleistungen nutzen.

4) Kombibetrag

Ab Pflegegrad 1 können Sie auch eine Kombination aus dem Entlastungsbetrag und der Privatabrechnung in Anspruch nehmen. Somit können wir den passenden Zeitumfang für Sie individuell gestalten.