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Unsere Leistungen

Unterstützungs­angebot nach §45a XI SGB

Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen die bestmöglichen Leistungen anbieten und passen diese individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse an.

Unsere Leistungen sollen den Pflegebedürftigen ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Der Paragraph § 45a des Sozialgesetzbuches XI definiert verschiedene Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Betreuer, diese werden von allen Krankenkassen übernommen.

Unsere Leistungen für Sie

Wohnungs­reinigung

Unterstützung bei der Haushaltsführung

Wäsche­pflege

Bettwäsche wechseln, Wäsche waschen, trocknen und bügeln

Fenster­reinigung

Glasreinigung inklusive Fensterrahmen und -ablagen

Botengänge

Abholung von Rezepten oder Medikamenten, Müllentsorgung

Nahrungs­zubereitung

gemeinsames Kochen, Essens- und Menüplanung

kleine Garten­arbeiten

Blumen gießen und pflegen, Unkraut jäten

Wochen­einkauf

Erledigungen der Einkäufe in Supermärkten, Getränkemärkten und Drogerien
Informationen zu dieser Leistung

Aus versicherungstechnischen Gründen erfolgt der Einkauf ohne Mitnahme der Kunden. Des Weiteren werden keine Besorgungen von Alkohol, Tabak und Cannabis gemacht!

Betreuungs­leistungen

Spaziergänge, Einzelbetreuung, Demenzbetreuung, Gesellschaft und Gesellschaftsspiele
Informationen zu dieser Leistung

direkte Abrechnung mit der Pflegekasse auch über die Verhinderungspflege nach §39 SBG XI möglich

Unsere Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse

Für Sie entstehen keine weiteren Kosten

Unsere Abrechnung

Über alle Krankenkassen

Gerne übernehmen oder unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Eine Kombination der Abrechnungsverfahren ist möglich, um Ihnen so die bestmögliche und maximale Unterstützung anbieten zu können.

Alle Abrechnungsverfahren können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

1) Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 – 5 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zur Verfügung. Dieser sammelt sich monatlich an und kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden.

2) Umwandlung des Sachleistungsanspruchs
Ab Pflegegrad 2 – 5 können Sie bis zu 40% der Pflegesachleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen umwandeln. Die umgewandelte Summe ergibt einen höheren Betrag als das abgezogene Pflegegeld.

3) Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 – 5 steht Ihnen die Verhinderungpflege mit 1685 € jährlich für Betreuungsleistungen zu. Zusätzlich können Sie 843 € aus der Kurzzeitpflege umwandeln und für unsere Dienstleistungen nutzen.

4) Kombibetrag
Ab Pflegegrad 1 können Sie auch eine Kombination aus dem Entlastungsbetrag und der Privatabrechnung in Anspruch nehmen. Somit können wir den passenden Zeitumfang für Sie individuell gestalten.

1) Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 – 5 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Verfügung. Dieser sammelt sich monatlich an und kann rückwirkend bis zum 30.06. des Folgejahres abgerechnet werden.

2) Umwandlung des Sachleistungsanspruchs

Ab Pflegegrad 2 – 5 können Sie bis zu 40% der Pflegesachleistungen in haushaltsnahe Dienstleistungen umwandeln. Die umgewandelte Summe ergibt einen höheren Betrag als das abgezogene Pflegegeld.

3) Verhinderungspflege

Ab Pflegegrad 2 – 5 steht Ihnen die Verhinderungpflege mit 1612 € jährlich für Betreuungsleistungen zu. Zusätzlich können Sie 806 € aus der Kurzzeitpflege umwandeln und für unsere Dienstleistungen nutzen.

4) Kombibetrag

Ab Pflegegrad 1 können Sie auch eine Kombination aus dem Entlastungsbetrag und der Privatabrechnung in Anspruch nehmen. Somit können wir den passenden Zeitumfang für Sie individuell gestalten.